Haushaltsnahe Dienstleistungen


Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung können Steuerpflichtige für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen durch Steuerermäßigungen profitieren. Die steuerliche Förderung umfasst dabei die Lohnkosten für die ausgeführten Arbeiten sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer.

Materialkosten werden nicht berücksichtigt.

 

Soweit die Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten (z. B. im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung), Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können, kommt eine (zusätzliche) Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht in

Frage. Hier besteht kein Wahlrecht.

Seit dem 1. 1. 2011 gibt es für alle öffentlich geförderten Maßnahmen, für die ein steuerfreier Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch genommen wird, keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen mehr.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne des §35a Abs. 2 Satz 1 EStG gehören nur Tätigkeiten, die nicht zu den handwerklichen Leistungen im Sinne des §35a Abs. 2 Satz 2 EStG gehören,

gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird.

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die normalerweise von den Haushaltsmitgliedern selbst erledigt werden, wie beispielsweise Heckenschneiden, Beetpflege oder regelmäßiges Rasenmähen. Aufwendungen hierfür können in Höhe von bis zu 4.000 Euro – das sind 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro – pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden 

   

Welche Arbeiten fallen unter haushaltsnahe Dienstleistungen?

 

01.) Hausarbeiten wie Reinigung, Fensterputzen, Bügeln,

02.) Gartenpflege wie Rasenmähen, Heckenschneiden,

03.) Hausmeisterdienste und Hausreinigung (Treppenhaus),

04.) Kleidungs-/Wäschepflege im Haushalt des Steuerpflichtigen,

05.) Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen etc.

06.) Betreuung von Angehörigen
07.) Hilfe beim Einkauf
08.) Pflege von Angehörigen
09.) Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen
10.) Versorgung, Pflege und Betreuung von Kranken
11.) Wäschepflege
12.) Zubereitung von Speisen

 

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